Familienergänzende Betreuung

Betreuung in einer Krippe oder Tagesfamilie

Gestützt auf das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) sowie das Volksschulgesetz (VSG) sorgt die Stadt Opfikon – umgesetzt durch die Schule Opfikon – für ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder im Vorschulalter. Familien werden je nach wirtschaftlicher Situation mit einkommensabhängigen Subventionen unterstützt. Subventionen werden bis zu einem massgebenden Einkommen von CHF 120'000.– gewährt.

Subventionsantrag

Eltern können für die Betreuung ihres Kindes in einer Krippe oder Tagesfamilie einen Subventionsantrag stellen. Dieser muss vollständig und korrekt ausgefüllt sein. Unrichtige Angaben führen zu Rückforderungen.

Abrechnung

Krippen
Die Rechnung wird den Eltern direkt gestellt. Die Subventionen werden grundsätzlich an die Eltern ausbezahlt (Ausnahmen bei Subventionsabtretungen). Der Mindestbeitrag beträgt CHF 1.50 pro Betreuungsstunde.

Tagesfamilien
Die Abrechnung erfolgt über Tagesfamilien Zürcher Unterland. Die Subventionen werden direkt berücksichtigt. Auch hier gilt ein Mindestbeitrag.
Krippenaufsicht

Für Fragen oder Beschwerden zur Struktur-, Prozess- oder Betreuungsqualität einer Kindertagesstätte ist die Krippenaufsicht des Sozialdepartements der Stadt Zürich zuständig. Beschwerden können auch anonym eingereicht werden.

Sozialdepartement
Krippenaufsicht
Werdstrasse 75
Verwaltungszentrum Werd
8004 Zürich
Telefon: 044 412 60 13
Telefon: 044 412 62 80

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